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AGB DFS-Skyline-Chiemsee

AGB

 

Skyline Flight Gear & More 

Wolfgang Johannes Genghammer
Dorfstrasse 13
83236 Übersee

Telefon: +49 8642 - 232
E-Mail: info@skyline-flightgear.de

Steuernummer: 163/220/30529, USt.-ID: DE131482675, EORI-Nr: DE278540841094455

Lt. Vorgabe des DHV e.V. weisen wir darauf hin, dass viele Unfallversicherungen mögliche Risiken des Flugsports nicht abdecken. Gerne informieren wir über die Möglichkeiten, auf eigene Kosten eine Flugunfallversicherung abzuschließen. AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen der Drachenflugschule Skyline Chiemsee

 

§1 Ausbildungsziel und Teilnehmer Die Flugschule bildet den Schüler zum Zwecke des Erwerbs einer Erlaubnis für Gleitsegel gemäß den Richtlinien des deutschen Hängegleiterverbandes e.V. im DAEC aus. Das Mindestalter für Kursteilnehmer beträgt 14 Jahre. Minderjährige bedürfen zur Teilnahme an der Ausbildung der schriftlichen Einwilligung der Erziehungsberechtigten. Geistige und körperliche Gesundheit sind Voraussetzung.

 

§2 Ausbildung Alle Kurse werden von ausgebildeten, erfahrenen und staatlich geprüften Fluglehrern geleitet. Vermittelt wird eine Ausbildung nach Maßgabe der durch Gesetz oder Verordnung erforderlichen Ausbildungsprogramme in Theorie und Praxis. Die Gestaltung des Ausbildungsprogramms obliegt allein der Flugschule. Der Flugschüler ist verpflichtet, alle durch Gesetz oder Verordnung vorgeschriebenen Regeln sowie Anordnungen und Einzelanweisungen des Ausbildungspersonals gewissenhaft und unverzüglich zu befolgen.

 

§3 Anmeldung und Vertragsabschluss Die Anmeldung zum Kurs kann schriftlich, auch per email, oder direkt im Shop erfolgen.

 

§4 Vergütungen Die Vergütungen richten sich nach einer Ausschreibung im aktuellen Kursprogramm. Die aufgeführten Preise sind reine Betreuungspreise und beinhalten keine Transfer-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten.

 

§5 Kündigung durch die Flugschule Der Ausbildungsvertrag kann durch die Flugschule ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden, wenn: ● der Schüler gegen Anordnungen und Einzelanweisungen des Ausbildungspersonals vorsätzlich oder grob fahrlässig verstößt, ● der Schüler gegen luftrechtliche Vorschriften vorsätzlich oder grob fahrlässig verstößt oder ● wenn sich sonst Gründe in der Person des Flugschülers ergeben, die eine Fortsetzung der Ausbildung für die Flugschule unzumutbar machen.

 

§6 Versicherung des Flugschülers Jeder Schüler nimmt auf eigene Gefahr und Verantwortung am Kurs teil. Dem Schüler wird empfohlen, eine Unfall- und eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Bei einer vom Schüler abgeschlossenen Lebensversicherung ist das Versicherungsinstitut über den Beginn der Ausbildung zu informieren. Der Schüler kann auf Wunsch eine Unfall- und eine Bergungskostenversicherung in der Flugschule abschließen. Bergrettungsaktionen und deren Kosten gehen zu Lasten des Flugschülers.

 

§7 Geräte der Flugschule und Haftung des Schülers Der Flugschüler verpflichtet sich, das von der Flugschule in Anspruch genommene Ausbildungsmaterial sorgsam zu behandeln und es in ordnungsgemäßen Zustand zurückzugeben. Andernfalls werden die Kosten für die Neubeschaffung berechnet. Die Ausbildungsmaterialien verbleiben im Flugschulbetrieb und dürfen nur gegen Unterschrift des betreuenden Fluglehrers oder eines sonstigen Beauftragten der Flugschule mitgenommen werden. Für die von der Flugschule eingesetzten Geräte besteht eine Haftpflichtversicherung in der gesetzlich vorgeschriebenen Höhe, die für Schäden an Dritten aufkommt. Die Fluggeräte selbst sind nicht vollkaskoversichert. Falls während der Schulung Schäden an den Fluggeräten durch unsachgemäßes oder regelwidriges Verhalten des Schülers entstehen, so sind diese vom Schüler zu tragen. Der Schüler nimmt zur Kenntnis, dass Verstöße gegen durch Gesetz und Verordnung vorgeschriebene Regeln nach Straf- oder Ordnungswidrigkeits Vorschriften verfolgt werden können.

 

§8 Haftung der Flugschule Die Flugschule haftet nur für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Drachenflugschule Skyline Chiemsee oder deren Erfüllungsgehilfen beruhen. Nicht ausgeschlossen ist die Haftung für Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der Drachenflugschule Skyline Chiemsee oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen.

 

§9 Termine Die Flugschule setzt gemäß dem Ausbildungsplan Termine für den theoretischen und praktischen Unterricht fest. Sie ist bemüht, derart vereinbarte Termine einzuhalten. Sie kann aber insbesondere in der praktischen Ausbildung den genauen Zeitablauf im Hinblick auf wetterbedingte und technische Gründe nicht garantieren. Sollte es daher während der Schulung zu Terminverschiebungen oder sogar dem Ausfall des gesamten Kurses kommen, so ergeben sich daraus weder ein besonderes Rücktrittsrecht vom Vertrag noch Schadensersatzansprüche für den Schüler; es kann nur zu einem anderen Termin weitergeschult werden.

§ 10 Nebenabreden die teilweise oder vollständige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder des Vertrages.

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